Medikamentöser Abbruch

Tag 1

An Tag 1 des medikamentösen Abbruches wird Mifepriston (Mifegyne®)* eingenommen. Es blockiert die Wirkung des körpereigenen Hormons Progesteron (Gelbkörperhormon), welches zum Erhalt der Schwangerschaft beiträgt.

36-38h später

36-48 Stunden nach der Einnahme wird Misoprostol** eingenommen: Dieses führt zur Öffnung des Muttermundes und zu Krämpfen der Gebärmutter, welche die Schwangerschaft ausstoßen sollen – es kommt zu Blutungen und Abgang des Schwangerschaftsgewebes über die Scheide.

Nachkontrolle

Eine Nachkontrolle ist unbedingt notwendig, um das vollständige Ausstoßen des Schwangerschaftsgewebes zu kontrollieren.

*Mifepriston ist in Österreich nur in den ersten 9 Schwangerschaftswochen zugelassen.

**Misoprostol ist nicht für die Verwendung des Schwangerschaftsabbruchs zugelassen. Eine Verwendung für einen medizinischen Zweck ohne Zulassung wird als „Off-label use“ bezeichnet.

Telemedizinischer Abbruch




Ein telemedizinischer Abbruch wird nur über (video-)telefonischen Kontakt medizinisch betreut. Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird durchgeführt wird, Schwangere erhalten die nötigen Medikamente per Post zugesandt und werden vor, während und nach der Medikamenteneinnahme per Video- und Telefonberatung betreut. So sollen auch Menschen, die wohnortnahe keine Möglichkeit für einen Schwangerschaftsabbruch haben, versorgt werden können.

In Österreich gibt es hierfür bisher keine Anbieter*innen.

Fetozid

Sollte ein Schwangerschaftsabbruch ab der 23. (teilweise ab der 20.) Woche durchgeführt werden, ist die Durchführung eines Fetozids vor einem medikamentösen Abbruch üblich, sodass der Fetus bereits intrauterin verstirbt und sich keine ethischen Dilemma nach Einleitung des Abbruchs ergeben. Hierbei werden meist durch die Bauchdecke der Schwangeren Medikamente in den Fetus oder die Nabelschnur gespritzt, die das Versterben des Fetus in der Gebärmutter bewirken. Danach wird der Schwangerschaftsabbruch medikamentös eingeleitet (s.o.).