Es gibt verschiedene Methoden, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, die je nach Schwangerschaftsdauer, Gesundheitszustand der Schwangeren und deren persönlichen Wünschen gewählt werden müssen.
Im Folgenden stellen wir die verschiedenen Methoden vor: Medikamentöser Abbruch, Saugkürettage, Dilatation und Evakuierung sowie Fetozid.
Medikamentöser Abbruch
Bevorzugt bis zur 9. schwangerschaftswoche.
Diese Methode umfasst die Einnahme der Medikamente Mifepriston und Misoprostol. Wegen ihrer hohen Erfolgsrate (95-98% bis zur 9. Schwangerschaftswoche), der Vermeidung eines operativen Eingriffs (s.u.) sowie dessen Komplikationen und der Möglichkeit, den Abbruch in der privaten Umgebung durchzuführen, wird diese Methode oft in den ersten 9 Wochen der Schwangerschaft bevorzugt. Nach der 14. Schwangerschaftswoche ist der medikamentöse Abbruch ebenso die Methode der Wahl, da das Schwangerschaftsgewebe nun bereits größer ist und operativ nur mehr unter höheren Komplikationen gewonnen werden könnte (s.u.).
An Tag 1 des medikamentösen Abbruches wird Mifepriston (Mifegyne®)* eingenommen. Es blockiert die Wirkung des körpereigenen Hormons Progesteron (Gelbkörperhormon), welches zum Erhalt der Schwangerschaft beiträgt.
36-48 Stunden nach der Einnahme wird Misoprostol** eingenommen: Dieses führt zur Öffnung des Muttermundes und zu Krämpfen der Gebärmutter, welche die Schwangerschaft ausstoßen sollen – es kommt zu Blutungen und Abgang des Schwangerschaftsgewebes über die Scheide.
Eine Nachkontrolle ist unbedingt notwendig, um das vollständige Ausstoßen des Schwangerschaftsgewebes zu kontrollieren.
*Mifepriston ist in Österreich nur in den ersten 9 Schwangerschaftswochen zugelassen.
**Misoprostol ist nicht für die Verwendung des Schwangerschaftsabbruchs zugelassen. Eine Verwendung für einen medizinischen Zweck ohne Zulassung wird als „Off-label use“ bezeichnet.
Saugkürettage
bis zur 14. Schwangerschaftswoche
Die Saugkürettage, auch Vakuumaspiration genannt, ist eine chirurgische Methode, die bis zur 14. Schwangerschaftswoche eingesetzt wird. Dabei wird die Gebärmutterhöhle durch einen sanften Sog geleert. Diese Methode hat eine hohe Erfolgsrate und wird entweder unter lokaler Betäubung, spinaler Anästhesie („Kreuzstich“) oder Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt. Laut aktuellen medizinischen Leitlinien wird sie der traditionellen Kürettage/Ausschabung vorgezogen, da es durch sie weniger Komplikationen und Folgeschäden gibt.
Es wird eine Art Plastikschlauch in die Gebärmutter eingeführt um das Schwangerschaftsgewebe aus der Gebärmutterhöhle abzusaugen. Gegebenenfalls können in späteren Schwangerschaftswochen (nach der 12. Woche) Teile der Schwangerschaft nur mittels Instrumenten (Greifzangen o.ä.) geborgen werden – s. unten Dilatation & Evakuation. Insgesamt dauert der Eingriff nur wenige Minuten und kann in der Regel ambulant durchgeführt werden – das bedeutet eine Übernachtung im Krankenhaus ist bei unkompliziertem Verlauf nicht notwendig.
Dilatation und Evakuierung (D&E)
nach der 14. schwangerschaftswochE.
Diese Methode wird nicht mehr empfohlen (siehe S2k-Leitlinie / WHO-Leitlinie). Es handelt sich um eine chirurgische Entfernung des Schwangerschaftsgewebes nach der 14. Schwangerschaftswoche.
Da hierbei mehr Manipulation an Gebärmutter und Gebärmutterhals notwendig ist, birgt der Eingriff ein höheres Risiko für Verletzungen – je später die Schwangerschaftswoche, desto eher. Meistens wird daher nach der 14. Schwangerschaftswoche ein medikamentöser Abbruch durchgeführt.
Da ab der 14. Schwangerschaftswoche das Schwangerschaftsgewebe teilweise bereits eine gewisse Größe aufweist, mit der es nicht mehr mittels Saugkürettage entfernt werden kann, wird es nach Aufdehnung des Muttermundes mit speziellen Instrumenten entfernt.
Da hierbei mehr Manipulation an Gebärmutter und Gebärmutterhals notwendig ist, birgt der Eingriff ein höheres Risiko für Verletzungen – je später die Schwangerschaftswoche, desto eher. Meistens wird daher nach der 14. Schwangerschaftswoche ein medikamentöser Abbruch durchgeführt.
Fetozid
ab der 23. Schwangerschaftswoche.
Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden so früh durchgeführt, dass der Embryo bzw. (ab der 10. SSW der sogenannte) Fetus außerhalb der Gebärmutter zu diesem Zeitpunkt nicht lebensfähig sind. Ab der etwa 23. Schwangerschaftswoche hat der Fetus die „Grenze der Lebensfähigkeit“ erreicht – das bedeutet, dass nach der Geburt eine Chance, mit medizinischer Hilfe zu überleben, besteht. Dieser Fakt bringt medizinisches Personal in ein ethisches Dilemma – nach der Geburt eines lebendigen Neugeborenen kann es eine „unterlassene Hilfeleistung“ sein, keine lebensrettende Maßnahmen für das Neugeborene durchzuführen. Gleichzeitig werden Schwangerschaftsabbrüche in Österreich in diesen späten Wochen nur mit medizinischer Indikation durchgeführt – beispielsweise einer schweren Fehlbildung des Feten.
Sollte ein Schwangerschaftsabbruch ab der 23. (teilweise ab der 20.) Woche durchgeführt werden, ist die Durchführung eines Fetozids vor einem medikamentösen Abbruch üblich, sodass der Fetus bereits intrauterin verstirbt und sich keine ethischen Dilemmata nach Einleitung des Abbruchs ergeben. Hierbei werden meist durch die Bauchdecke der Schwangeren Medikamente in den Fetus oder die Nabelschnur gespritzt, die das Versterben des Fetus in der Gebärmutter bewirken. Danach wird der Schwangerschaftsabbruch medikamentös eingeleitet (s.o.).
Wahl der Methode
Die Entscheidung für eine Methode hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Dauer der Schwangerschaft, die gesundheitlichen Voraussetzungen der schwangeren Person und persönliche Präferenzen. Wichtig ist eine umfassende Beratung durch Fachpersonal, das die Vor- und Nachteile jeder Methode erläutert
Gesundheitliche Betrachtungen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein sicherer medizinischer Eingriff, wenn er von qualifiziertem medizinischen Personal durchgeführt wird. Komplikationen sind selten, aber wie bei jedem medizinischen Verfahren gibt es Risiken, die vorab besprochen werden sollten.
Telemedizinischer Abbruch
Ein telemedizinischer Abbruch wird nur über (video-)telefonischen Kontakt medizinisch betreut. Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird selbstständig durchgeführt, Schwangere erhalten die nötigen Medikamente per Post zugesandt und werden vor, während und nach der Medikamenteneinnahme per Video- und Telefonberatung betreut. So sollen auch Menschen, die wohnortnahe keine Möglichkeit für einen Schwangerschaftsabbruch haben, versorgt werden können.
In Österreich gibt es hierfür bisher keine offiziellen Anbieter*innen.
Quellen
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